7692 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird
In dem gegenständlichen Beschluss sind Änderungen des Sozialversicherungsrechtes, die der Anpassung an die Rechtsentwicklung dienen, enthalten.
Folgende Maßnahmen sind hervorzuheben:
- Einbeziehung der Funktionäre nach dem Zahnärztekammergesetz – ZÄKG - in die Teilversicherung in der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. g ASVG;
- Neuregelung der elektronischen Abrechnung mit den Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen infolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes G 145/05-12 vom 19. Juni 2006;
- Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Hinblick auf eine Influenzapandemie;
- Anpassung der Regelungen betreffend die Fristen im Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex;
- Änderung im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hinsichtlich der Landesstelle für Niederösterreich;
- Neuregelung des Anfalls und Wegfalls einer Betriebsrente nach dem BSVG unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes G 16/06 vom 19. Juni 2006;
- Klarstellung im Zusammenhang mit der Bemessung der Geldleistungen in der bäuerlichen Unfallversicherung;
- Relativierung des Gebotes der ausschließlichen Anwendung der gesamtsolidarischen Bemessungsgrundlage bei Bildung der Gesamtrente;
- redaktionelle Anpassungen.
Zudem wird durch die getroffene Neuregelung im Bereich des Erstattungskodex Konformität mit der Transparenz-Richtlinie, RL 89/105/EWG hergestellt.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 06 19
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender