7698 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische Forschungs-förderungsgesellschaftmbH – Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Neufassung des BMG 1986 eine Änderung der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) vorsieht. Das Bundesministerium für Finanzen zieht sich aus der Eigentümervertretung zurück. Künftig obliegt die Ausübung der Gesellschafterrechte dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Damit wurde eine Änderung des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes notwendig. Die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen gem. Abschnitt C Ziffer 6 der Anlage zu § 2 BMG 1986 hinsichtlich finanzieller Angelegenheiten der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken, bleibt unberührt.

Auch nach Übertragung der Angelegenheiten bezüglich der AWS auf den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit bleibt die Zuständigkeit für Haftungsübernahmen weiterhin beim Bundesminister für Finanzen. Diese umfasst auch die finanzielle Verantwortung für Schadensfälle der AWS aus dem Garantiegesetz 1977. Daher ist auch eine ausreichende Steuerungsmöglichkeit des Bundesministers für Finanzen im Bereich der Garantievergabe durch die AWS erforderlich. Diese wird durch die Übertragung der bisher bei der AWS liegenden Zuständigkeit zur Erlassung von Richtlinien für die Garantievergabe an den Bundesminister für Finanzen erreicht.

Neben den sich unmittelbar aus der BMG-Novelle ergebenden Änderungen des Austria Wirtschaftsservice Gesetzes werden die Aufgaben der AWS ergänzt. Der Gesellschaft wird es ferner ermöglicht, gegen Entgelt Leistungen der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Anspruch zu nehmen.

Die Ausübung der Gesellschafterrechte der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) oblag schon bisher dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie, jedoch korrespondierte die Regelung der Bestellung des Aufsichtsrates wenig mit der gemeinsamen Eigentümervertretung. Für die FFG wird eine Neuregelung der Bestellung des Aufsichtsrates vorgenommen, welche einerseits die gemeinsame Eigentümervertretung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Verkehr, Infrastruktur und Technologie widerspiegelt, und andererseits analog zu den Bestimmungen des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes ist. Darüber hinaus werden bei den Aufgaben der FFG Ergänzungen vorgenommen. Ferner wird die Bezeichnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur entsprechend der BMG-Novelle auf Bundesminister für Wissenschaft und Forschung geändert.

Bezüglich des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes gehen durch die Novelle zum BMG 1986 Zuständigkeiten vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung über. Die Zuständigkeiten für den Wissenschaftsfonds werden nunmehr im Einvernehmen der beiden Bundesminister wahrgenommen.

Schließlich dient der Gesetzesbeschluss des Nationalrates terminologischen Anpassungen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Franz Breiner und Vizepräsident Jürgen Weiss.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                               Monika Kemperle                                                          Wolfgang Schimböck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender