7699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis G 37/06-6 vom 29. September 2006 den § 4 Abs. 1 des BauKG mangels hinreichender Kompetenz des Bundesgesetzgebers aufgehoben hat. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft. Die aufgehobene Vorschrift ist jedoch – wie auch alle anderen im BauKG enthaltenen Regelungen - zur Umsetzung der EU-Richtlinie 92/57/EWG notwendig.

Zur verfassungskonformen Beibehaltung der geltenden einfachgesetzlichen Rechtslage wurde die Schaffung einer Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination erforderlich.

Die im Artikel I des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 06 19

                               Monika Kemperle                                                          Wolfgang Schimböck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender