7700 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird

Mit 1. Juli 2006 sind die Anti-Doping-Regelungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 in Kraft getreten. Die Ratifizierung des von der UNESCO angenommenen Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport (in der Folge: UNESCO-Übereinkommen) und die bisher gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung der Anti-Doping-Regelungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 machen technische Anpassungen dieser Regelungen notwendig.

Nach dem derzeit geltenden Aufteilungsschlüssel der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel sind gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 lit. d Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 6 vH für die Förderung von innovativen Sportprojekten, für die Förderung des Mädchen- und Frauensports und für gesundheitsfördernde Bewegungsmaßnahmen im Kinder- und Volksschulalter vorgesehen.

Nach dem Regierungsprogramm sollen der Sport als anerkannte Säule der Prävention im Gesundheitssystem verankert, eine Professionalisierung sportorientierter gesundheitsfördernder Aktivitäten (z.B. „Fit für Österreich“), der Ausbau der Kooperationsmodelle von Schule und außerschulischen Sportorganisationen (Vereine) und die Stärkung der Rolle von Frauen in allen Bereichen des Sports forciert werden.

Zur Erreichung dieser Ziele sind zusätzliche Sportförderungsmittel notwendig, die durch Umschichtung im Rahmen der Besonderen Bundes-Sportförderung aufgebracht werden sollen.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war  Werner Stadler.                                                                .

An der Debatte beteiligte sich die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.                                                                                          

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                                 Werner Stadler                                                                    Ernst Winter

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender