7701 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (66 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird, von den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Wittmann, Peter Haubner, Dieter Brosz, Herbert Kickl, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen als Selbständiger Antrag des Nationalrates eingebracht.

Hauptgesichtspunkt des gegenständlichen Beschlusses ist:

Mit 1. September 1991 ist die Anti-Doping-Konvention des Europarats (in Folge: Anti-Doping-Konvention) für Österreich in Kraft getreten.

Durch die mit 1. Juli 2006 in Kraft getretene Novelle (BGBl. I Nr. 64/2006) sind im Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 Anti-Doping-Regelungen entsprechend der Anti-Doping-Konvention aufgenommen worden. Aus kompetenzrechtlichen Gründen erstreckt sich der Geltungsbereich der Anti-Doping-Regelungen jedoch nur auf den Bereich der Bundessportförderungen.

Die Ratifizierung des von der „UNESCO angenommenen Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport“ und die bisher gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung der Anti-Doping-Regelungen des BSFG machen technische Anpassungen dieser Regelungen notwendig.

Weiters ist es angezeigt, die Anti-Doping-Regelungen des Bundes aus Gründen der Übersicht in ein eigenes Gesetz zusammen zu fassen. Dadurch soll aber der zivilrechtliche Charakter der Anti-Doping-Regelungen als Bedingung für die Gewährung von Bundes-Sportförderungsmitteln nicht verändert werden.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                                 Werner Stadler                                                                    Ernst Winter

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender