7703 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass einerseits in den letzten Monaten mehrere EG-Verordnungen erlassen wurden, welche die Abfallwirtschaft und die nationalen Regelungen berühren, und andererseits die e-Government-Strategie verstärkte Bemühungen im Bereich des elektronischen Datenmanagements unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Prinzipien und Vorgaben seitens des e-Governments erfordert.

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist daher die Anpassung der Bestimmungen an das Gemeinschaftsrecht, insbesondere an die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, sowie die verstärkte Verwendung des Registers zur Nutzung von Synergien und zur Reduzierung der Verwaltungskosten bei Unternehmen und Behörden und die Rechtssicherheit und Vereinheitlichung des Vollzugs.

 

Die Regelungsschwerpunkte des vorliegenden Beschlusses liegen auf folgenden Gebieten:

– Anpassung an das Gemeinschaftsrecht, insbesondere des 7. Abschnittes an die EG-VerbringungsV

– Verstärkte Nutzung des Registers für Meldungen und mittelfristig auch für Anzeigen und Anträge

– Verbesserung der „Spielregeln“ im Zusammenhang mit den Registern unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Datenschutz

– Vereinfachungen im Anlagenrecht, insbesondere hinsichtlich der Konzentration der Kontrolle von AWG-Anlagen

– Ergänzungen und Klarstellungen aufgrund der Erfahrungen im Vollzug, insbesondere betreffend Berechtigungen, Sammel- und Verwertungssysteme und Behandlungsanlagen.

 

Da mit den im § 38 Absatz 1 und § 91 Absatz 17 enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung eingeschränkt wird, ist die Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG erforderlich.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Erwin Preiner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte  Jürgen Weiss und Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Erwin Preiner gewählt.

 

 

 

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 06 19

                                  Erwin Preiner                                                                       Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender