7728 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird

Ein von den Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen, eingebrachter Initiativantrag liegt dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde. Diesem Antrag war folgende Begründung angeschlossen:

„Mit dem Pflege-Übergangsgesetz wurden als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber in privaten Haushalten bei Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, bis 30. Juni 2007 außer Kraft gesetzt.

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist vorgesehen, dass jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige eine bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten können soll. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim.

Der Vorhabensbericht der Bundesregierung zur „Pflege und Betreuung daheim" vom 14. Februar 2007 sieht eine gesetzliche Neuregelung für die 24-Stunden-Betreuung daheim bis längstens 1. Juli 2007 vor. Dabei geht es insbesondere um jene bis zu 20.000 betroffenen Familien bzw. Pflege- oder Betreuungsfälle und rund 40.000 Pflege- und Betreuungskräfte, die laut Hilfsorganisationen bisher illegal in Österreich tätig waren. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause soll dabei den Regeln folgen, die derzeit für die Förderung der Pflege und Betreuung bei stationärer Aufnahme gelten.

Da die Fragen der Förderung und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung daheim im Sinne der Betroffenen bisher gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden nicht zufriedenstellend geklärt werden konnten und das derzeit in Überlegung stehende Förderungsmodell keinen ausreichenden Anreiz für Familien bietet, von einer illegalen Beschäftigung in eine legale Form der Betreuung zu wechseln, soll die Geltungsdauer des Pflege-Übergangsgesetzes um ein halbes Jahr verlängert werden.“

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Seitner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte  Edgar Mayer, Franz Wolfinger und Eva Konrad.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz beschließt mit Stimmenmehrheit folgende von den Bundesräten Edgar Mayer und Mag. Gerald Klug eingebrachte Ausschussfeststellung:

Gemäß § 4 Abs. 1 tritt das Pflege-Übergangsgesetz, BGBl. I Nr. 164/2006 „mit Ablauf des 30. Juni 2007 außer Kraft. Es ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.“

In einer Novelle, die vom Nationalrat am 4. Juli 2007 beschlossen wurde und daher der Weg der Bundesgesetzgebung noch nicht beendet ist, wird in § 4 Abs. 1 leg. cit. der Ausdruck „30. Juni 2007“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2007“ ersetzt.

Es stellt sich nun die Frage, ob zum Zeitpunkt der Novellierung das Pflege-Übergangsgesetz überhaupt noch in Geltung stand.

Dazu ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung in der Stammfassung des Gesetzes eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Außerkrafttreten erst angenommen hat, wenn sowohl der Rechtsbedingungsbereich als auch der Rechtsfolgenbereich beendet ist und somit erst zu diesem Zeitpunkt die Geltung des Gesetzes endet.

Daraus folgt, dass zum Zeitpunkt der Novelle, die kraft ausdrücklicher Anordnung rückwirkend in Kraft gesetzt wird (1. Juli 2007) das Pflege-Übergangsgesetz noch in Geltung stand.

Weiters kann noch der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, der sich aus der Begründung des IA 228/A eindeutig ergibt, ins Treffen geführt werden (arg. „.. soll die Geltungsdauer des Pflege-Übergangsgesetzes um ein halbes Jahr verlängert werden.“).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Renate Seitner gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                                  Renate Seitner                                                            Dr. Erich Gumplmaier

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender