7729 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) geändert werden

Dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) geändert werden, liegen zwei Initiativanträge zugrunde.

Der Initiativantrag 253/A wurde von den Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bundespflegegeldgesetz soll eine Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu gewähren.

Nach vorliegenden Schätzungen kommen rd. 4 000 bis 8 000 Personen für eine Förderung ab der Stufe 5 gemäß § 21b BPGG in Betracht. Es ist budgetäre Vorsorge für den Aufwand durch Überschreitungsermächtigungen in den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008 von maximal 18,5 Mio. Euro im Jahr 2007 und von maximal 34,0 Mio. Euro im Jahr 2008 getroffen. Danach ist geplant die Maßnahme zu evaluieren. Vom Ergebnis dieser Evaluierung sind die Kosten der weiteren Jahre abhängig.

Die Einbeziehung der Anspruchsberechtigten ab der Pflegegeldstufe 3 wird die Zahl der Förderwerber nach vorliegenden Schätzungen in etwa verdoppeln.

Die angenommene Verdoppelung des Personenkreises würde auch eine Verdoppelung der vorgesehenen Mittel auf 37 Mio. Euro für das Jahr 2007 bzw. 68 Mio. Euro für das Jahr 2008 bedingen. Hiefür soll durch Änderungen in den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008 entsprechende Vorsorge getroffen werden.“

Von den Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen wurde der Initiativantrag 246/A ebenfalls am 6. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine Beschränkung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach § 21b Bundespflegegeldgesetz benachteiligt alle Betroffenen, die in niedrigeren Stufen eingestuft sind. In die Pflegegeldstufen 1 bis 4 fallen die meisten Menschen mit Demenzerkrankungen, gerade diese Gruppe beschäftigt derzeit am häufigsten illegale Pflegekräfte. Für diese Personengruppe würde sich eine legale Betreuung massiv verteuern.

In einem ‚Runden Tisch’ am 4. Juni 2007 waren sich ÖVP und SPÖ einig, dass eine Förderung für die legale 24-Stunden-Betreuung bereits ab Pflegegeldstufe 3 sinnvoll wäre.“

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Renate Seitner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Renate Seitner gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                                  Renate Seitner                                                            Dr. Erich Gumplmaier

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender