7735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Schlussakte

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass nach Artikel 95 Absatz 3 und Absatz 4 des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 alle fünf Jahre ein Verfahren zur Überprüfung des Cotonou-Abkommens durchzuführen ist.

Zu den wichtigsten Neuerungen des gegenständlichen Abkommens gehören die folgenden Punkte:

- Stärkung der politischen Dimension: Das Abkommen wurde um Klauseln zur Bekämpfung des Terrorismus, zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, zu den Milleniumsentwicklungszielen und zur Prävention von Söldneraktivitäten ergänzt. Die Präambel wurde ebenfalls entsprechend erweitert. Der Dialog zur Vermeidung der Konsultationsverfahren nach Artikel 96 des Abkommens wird systematischer und förmlicher durchgeführt, die diesbezüglichen Modalitäten in einem neuen Anhang VII dargestellt.

- Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes: Im Bereich Entwicklungsstrategien, Beziehungen der EU zu den AKP-Staaten und Ausgestaltung der EU-Mittelverwaltung sind die bereits bestehenden Regelungen zum Teil ergänzt worden.

- Modifizierungen des Finanzprotokolls (Anhang I): Diese Veränderungen betreffen die künftige Ausstattung des Europäischen Entwicklungsfonds. Der derzeitige 9. EEF läuft bis 2007. Für die Folgezeit wurde am 2. Juni 2006 vom AKP-EU-Ministerrat ein neues Finanzprotokoll über den 10. EEF angenommen, der mit insgesamt 24,712 Mio. € ausgestattet wird. Der 10. EEF sieht vor, dass die Europäische Union ihre Hilfsanstrengungen zugunsten der AKP-Staaten auf dem Niveau des 9. EEF fortführt.

- Modifizierungen zur Investitionsfazilität (Anhang II): Die Anpassungen regeln die Vergabe von Mitteln aus dieser Fazilität. So werden die Bedingungen für Darlehensvergabe an hoch verschuldete Länder erleichtert. Die EIB kann nunmehr auch Mittel im Rahmen der technischen Hilfe zur Verfügung stellen und klein- und mittelständige Unternehmen unterstützen.

Das gegenständliche Abkommen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass alle authentischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender