7737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Internen Abkommens vom 18. September 2000 über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 eine Änderung des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren bedingt.

Ziel des vorliegenden Abkommens ist daher die Anpassung des derzeitigen Internen Verfahrensabkommens, um den Bestimmungen des Cotonou-Änderungsabkommens, die Auswirkungen auf die im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen und anzuwendenden Verfahren haben, Rechnung zu tragen.

Das gegenständliche Abkommen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass alle authentischen Sprachfassungen des gegenständlichen Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Karl Bader gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender