7738 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass explosive Kampfmittelrückstände nach Konflikten schwerwiegende humanitäre Probleme verursachen. Das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) regelt Abhilfemaßnahmen allgemeiner Art, deren Durchführung nach Beendigung von Konflikten die Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände auf ein Mindestmaß beschränken.

Das Protokoll besteht aus

- einer Präambel,

- elf Artikeln, welche die rechtlich verbindlichen Regelungen enthalten, und

- einem sog. Technischen Anhang, in dem rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen für vorbeugende Maßnahmen und für bewährte Verfahren gegeben werden.

Das gegenständliche Protokoll ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Protokolls die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Das Protokoll ist in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen authentisch. Hinsichtlich aller anderen Sprachfassungen des Protokolls als der authentischen englischen ist eine Sonderkundmachung gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG vorgesehen.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass sie zur Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anna Elisabeth Haselbach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 07 17

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender