7739 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass am 1. Juli 2006 der Gründungsvertrag der Energiegemeinschaft in Kraft getreten ist.

In diesem Art. 72 ist vorgesehen, dass das Sekretariat der Energiegemeinschaft seinen Sitz in Wien hat. Die Energiegemeinschaft ist demgemäß an die österreichischen Behörden mit dem Ersuchen um ein Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft herangetreten.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird daher der Status des Sekretariats der Energiegemeinschaft in Österreich und seiner Angestellten geregelt, um dieser die Wahrnehmung ihrer Funktionen zu ermöglichen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da der vorliegende Staatsvertrag Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG der Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 07 17

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender