7740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Erweiterung des Schutzes von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal, insbesondere auch von österreichischen Teilnehmern an Einsätzen der Vereinten Nationen zum Ziel.
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss wird der Anwendungsbereich des Stammübereinkommens auf Einsätze zum Zweck der Leistung humanitärer oder politischer Hilfe oder von Entwicklungshilfe im Rahmen der Friedenskonsolidierung (peace-building) sowie zur Leistung humanitärer Nothilfe ausgeweitet. Bei solchen Einsätzen wäre bisher für die Anwendbarkeit des Übereinkommens eine Feststellung des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung erforderlich gewesen, dass ein außergewöhnliches Sicherheitsrisiko vorliegt; dieses Erfordernis entfällt nun für die genannten Einsätze.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Karl Bader gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 07 17
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender