7741 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird, und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden

Ein neues Tiertransportgesetz ist notwendig, um der geänderten Rechtslage auf Gemeinschaftsebene Rechnung zu tragen. Zur Rechtssicherheit und -klarheit sind im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsbereinigungspflicht die bestehenden Tiertransportgesetze-Straße, -Luft und -Eisenbahn aufzuheben, da diese größtenteils durch die Bestimmungen der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1/2005 verdrängt werden. Im Zuge dessen müssen entsprechende Vollzugs- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 neu geschaffen werden. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sollen des Weiteren, soweit dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit bleibt, sinnvolle ergänzende Bestimmungen festgelegt werden.

Darüber hinaus soll ein Tiertransportgesetz geschaffen werden, das nicht nur tierschutzrechtliche Bestimmungen regelt, sondern auch tierseuchenrechtliche Aspekte berücksichtigt. Im Sinne der Einfachheit und Klarheit soll durch ein Gesetz dargelegt werden, was beim Transport von Tieren im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu beachten ist.

Aufgrund der Änderungen auf Gemeinschaftsebene durch Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie Aufhebung der bestehenden Tiertransportgesetze und Neuregelung von durchführenden Bestimmungen im Tiertransportgesetz 2007 ist es notwendig, diesbezügliche Verweise in § 3 richtig zu stellen und inhaltliche Anpassungen in §11 Tierschutzgesetz vorzunehmen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 17 07

                              Christine Fröhlich                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende