7759 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert. Die Änderungen umfassen insbesondere die Klarstellung, dass für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt in ein Sanierungsgebiet jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist, in deren Sprengel die Einfahrt erfolgt. Klargestellt wird auch, dass Verkehrsanordnungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft durch Verkehrszeichen und eine Zusatztafel mit dem Wortlaut „Immissionsschutzgesetz-Luft“ oder „IG-Luft“ kundzumachen sind. Weiters wird festgelegt, dass der Landeshauptmann im Falle zu erwartender Überschreitungen von Grenzwerten für bestimmte Streckenabschnitte auf Autobahnen und Schnellstraßen, die mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage ausgestattet sind, flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen kann.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Breiner.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 10 10
Helmut Wiesenegg Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender