7767 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursordnung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle - Schu-Nov)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass für beratungssuchende Schuldnerinnen und Schuldner es in der Praxis schwierig ist , die vom Bundesministerium für Justiz bevorrechteten – unentgeltlich tätigen – Schuldnerberatungsstellen von anderen zu unterscheiden, die die Bevorrechtungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Durch eine einheitliche Kennzeichnung und die Festlegung einer aussagekräftigeren Bezeichnung sollen bevorrechtete Schuldnerberatungsstellen auch für unerfahrene Personen eindeutig erkennbar gemacht werden. Anstelle der Bezeichnung „bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle“ soll die aussagekräftigere Bezeichnung „anerkannte Schuldenberatungsstelle“ gesetzlich festgelegt werden. Überdies sollen diese Schuldenberatungsstellen zur Führung einer einheitlichen Kennzeichnung (Bundeswappen mit der Wortfolge „Staatlich anerkannte Schuldenberatung“) berechtigt und verpflichtet werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Florianschütz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Florianschütz gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 10 10

                             Peter Florianschütz                                                              Johann Giefing

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender