7768 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend das Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Kampf gegen das spezifische Verbrechen der Schlepperei den Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft bislang kein vergleichbares globales Rechtsinstrument zur Verfügung steht. Durch die Schaffung eines Rechtsinstruments der Vereinten Nationen werden gemeinsame Standards im Kampf gegen die Schlepperei erreicht. Das gegenständliche Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität setzt weltweite Standards in der Bekämpfung der Schlepperei auf dem Land-, See- und Luftweg. Es beinhaltet Bestimmungen über die Schaffung von Straftatbeständen bei Schlepperei einschließlich Dokumentenfälschung, wobei die Gefährdung der Geschleppten als erschwerender Umstand anzusehen ist. Für die Schlepperei auf See wurden Sonderbestimmungen eingeführt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Weiters hat der Nationalrat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Florianschütz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach, Albrecht Konecny und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Florianschütz gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 10 10

                             Peter Florianschütz                                                              Johann Giefing

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender