7777 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit das Kinderbetreuungsgeld (KBG) nur in einer fixen Höhe von rund 436 Euro im Monat bezogen werden kann. Für manche Eltern, die etwa allein erziehend sind oder schon vor Ablauf der höchstmöglichen Bezugsdauer (Vollendung des 30./36. Lebensmonates des Kindes) wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, ist der monatliche Betrag nicht ausreichend bzw. können sie aufgrund der Zuverdienstgrenze einen Teil der Monate nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen wäre eine Wahlmöglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld zwar zu einem höheren monatlichen Auszahlungsbetrag, jedoch für einen kürzeren Bezugszeitraum, konsumieren zu können, von Vorteil. Auch Eltern, die bereits vor 2008 Kinderbetreuungsgeld beziehen, sollen ab dem Jahr 2008 von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen können.

Im Regierungsprogramm wurde daher die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes durch eine Wahlmöglichkeit für die Eltern sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze vorgesehen. In Entsprechung dieses Regierungsübereinkommens bzw. darüber hinaus sollen nun 3 Varianten für den Leistungsbezug geschaffen werden. Ab dem Jahr 2008 soll weiters die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld angehoben werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechend zu fördern. Insbesondere zur Unterstützung von Alleinerziehenden wird auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld die Zuverdienstgrenze angehoben.

Um zu vermeiden, dass bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze das gesamte, im Kalenderjahr gebührende Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden muss, soll es in Hinkunft eine Einschleifregelung geben, wonach der die Zuverdienstgrenze übersteigende Betrag das gebührende Kinderbetreuungsgeld reduziert.

Die Wahlmöglichkeit von höheren KBG-Tagsätzen bei kürzerer Bezugsdauer erfordert Anpassungen bei den nachzuweisenden Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

In einigen Fällen fallen die Zuständigkeit für die Administration des Kinderbetreuungsgeldes bzw. für die Krankenversicherung auseinander. Deshalb sieht der gegenständliche Beschluss eine Vereinheitlichung dahin gehend vor, dass in Hinkunft für das Verfahren und die Krankenversicherung derselbe Krankenversicherungsträger zuständig ist.

Im gegenständlichen Beschluss werden überdies hinsichtlich des Karenzgeldgesetzes legistische Anpassungen durchgeführt bzw. ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eine Klarstellung zum Wochengeld erforderlich.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Mag. Wolfgang Erlitz, Peter Florianschütz und Sissy Roth-Halvax.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Oktober 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 10 29

                              Christine Fröhlich                                                             Sissy Roth-Halvax

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende