7781 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend einen Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der EU-Rat am 7. Juni 2007 einen neuen Beschluss über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (Eigenmittelbeschluss) gefasst hat.

 

Mit dem Eigenmittelbeschluss wird die Aufbringung der Mittel für die Finanzierung der Ausgaben des Gesamthaushaltsplanes der Europäischen Gemeinschaft geregelt. Die neue Regelung enthält folgende Änderungen:

 

         1.    Festsetzung eines fixen MwSt-Abrufsatzes iHv 0,30% der begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlagen der Mitgliedstaaten;

         2.    vorübergehende (2007-2013) Reduktion des MwSt-Abrufsatzes für Niederlande und Schweden auf 0,10%, Deutschland auf 0,15% und Österreich auf 0,225%;

         3.    vorübergehende (2007-2013) Reduktion der BNE-Beiträge für Niederlande um 605 Mio. € und Schweden um 150 Mio. €;

         4.    Reduktion der Korrektur für das Vereinigte Königreich.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Er ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass die dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Oktober 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 10 29

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender