7788 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird

Mit Bundesgesetz vom 15. Juli 1966, BGBl. Nr. 181, wurde ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck („Innsbrucker Universitätsfonds“) errichtet. Ziel des Innsbrucker Universitätsfonds war die Aufbringung von Mitteln für die Errichtung der Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck. Die Förderung beschränkte sich im Wesentlichen auf bauliche Maßnahmen an Universitätsgebäuden.

In seiner Sitzung am 23. Mai 2005 hat das Kuratorium beschlossen, den Innsbrucker Universitätsfonds aufzulösen. Zum Stichtag 1. Juni 2005 verfügte der Innsbrucker Universitätsfonds über ein Guthaben von € 26.235,90. Dieses Endguthaben wurde entsprechend einem Beschluss des Kuratoriums am 23. Mai 2005 an die Universität Innsbruck mit dem Verwendungszweck „Förderungsbeitrag für die Errichtung des Christian-Doppler-Labors“ überwiesen. Das Girokonto des Innsbrucker Universitätsfonds wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2005 gelöscht.

Gemäß § 37 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl. Nr. 11/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, sind Fonds aufzulösen, wenn ein Fondsvermögen nicht mehr vorhanden ist. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates löst den „Innsbrucker Universitätsfonds“ durch Aufhebung des Bundesgesetzes vom 15. Juli 1966, BGBl. Nr. 181, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, auf.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. November 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesraträtin MMag. Barbara Eibinger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 11 20

                         MMag. Barbara Eibinger                                                             Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender