7793 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Finanzstrafgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält Änderungen der StPO, des StGB, des JGG und des FinStrG, die der Anpassung dieser Gesetze an die mit dem Strafprozessreformgesetz geschaffene neue Systematik des einheitlichen Ermittlungsverfahrens dienen. Die Änderungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren der StPO sollen sicherstellen, dass ein reibungsloser Übergang vom Ermittlungsverfahren in das Hauptverfahren stattfindet, das nach der neuen Grundsatzbestimmung des § 13 Abs. 1 den Schwerpunkt des Verfahrens bilden soll. Obwohl in erster Linie begriffliche Anpassungen vorgenommen werden, enthält der Gesetzesbeschluss auch eine Reihe von Bestimmungen, die sich als Fortsetzung der verbesserten Rechtsstellung von Opfern und Beschuldigten im Ermittlungsverfahren verstehen. Eine umfassende Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, insbesondere auch eine Reform der Laienbeteiligung im Strafverfahren soll jedoch einem gesonderten Reformschritt vorbehalten bleiben.

Mit dem Strafprozessreformgesetz wurde das Vorverfahren der StPO, also der Verfahrensabschnitt, der sich der Klärung des Verdachts einer Straftat bis hin zur Erhebung der Anklage widmet (1. bis 3. Teil samt 1. und 2. Abschnitt des 4. Teils der StPO) grundlegend erneuert. Das einheitliche, in Zusammenarbeit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zu führende Ermittlungsverfahren, das an die Stelle der bisherigen Vorerhebungen und der Voruntersuchung tritt, hat Auswirkungen auf eine Reihe von Bestimmungen des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens der StPO, des StGB und des JGG, die auf dem Idealbild des früheren Verfahrens, der gerichtlichen Voruntersuchung aufbauen. Es erfolgen daher die Anpassungen, die notwendig sind, um eine reibungslose Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes sicherzustellen. Daneben sollen sich verbesserte Beteiligungsrechte auch im Stadium der Hauptverhandlung (klare Regelung des Beweisantragsrechts) und des Rechtsmittelverfahrens (Nichtigkeitsbeschwerde des Privatbeteiligten, dessen Beweisantrag in der Hauptverhandlung abgewiesen wurde) niederschlagen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. November 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernst Winter.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Dr. Franz Eduard Kühnel und Hans Ager.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernst Winter gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 11 20

                                   Ernst Winter                                                                    Johann Giefing

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender