7795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. November 2007 betreffend ein Schlussdokument der Sitzung der Regierungsvertreter betreffend die Verlängerung der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger bis Ende 2008

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Österreich Vollmitglied der europäischen Weltraumorganisation ESA ist und die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase von ARIANE-Trägern vom 4. Oktober 1990 am 21. Mai 1992 angenommen hat. Diese regelt die kommerzielle Vermarktung der ARIANE-Trägerraketen. Die Verlängerung der Erklärung bis Ende des Jahres 2001 wurde am 6. April 2001 angenommen. Am 15. November 2002 wurde die Erneuerung der Produktionserklärung bis 2006 angenommen.

Die Teilnehmerstaaten haben am 5. Dezember 2005 einer unveränderten Verlängerung dieser Vereinbarung um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2008 zugestimmt, währenddessen ein neuer längerfristiger Vertrag ausgehandelt wird. Durch die Annahme des Schlussdokuments der Sitzung der Regierungsvertreter wird die Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger bis Ende 2008 verlängert. Die Annahme ermöglicht Aufträge von Arianespace an österreichische Unternehmen und entspricht der künftigen österreichischen Schwerpunktsetzung in weltraumtechnischen Projekten.

Die Annahme des Schlussdokumentes der Sitzung der Regierungsvertreter betreffend die Verlängerung der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger bis Ende 2008 hat gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter, es enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich. Da durch die Annahme des Schlussdokuments keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. November 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader. In der Debatte ergiff Bundesrat Hans Ager das Wort. Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 11 20

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender