7812 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde deshalb gefasst, weil im Zuge der Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz den zugrunde liegenden Selbständigen Antrag vorzulegen.
Der Antrag war wie folgt begründet:
„Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz werden freie Dienstnehmer/innen in den Geltungsbereich der Abfertigung Neu einbezogen und damit Arbeitnehmer/inne/n gleichgestellt.
Mit dem vorliegenden Antrag sollen freie Dienstnehmer/innen – auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind oder arbeitslos werden – auch hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehörigkeit Arbeitnehmer/inne/n gleichgestellt werden.
Dies bedeutet, dass sie
1. in den Interessenvertretungsauftrag (§ 1 AKG) der Arbeiterkammern fallen und von deren Aufgabenstellung mit umfasst sind,
2. aktiv und passiv zu den Vollversammlungen wahlberechtigt sind,
3. hinsichtlich der Erfassung der Wahlberechtigung nach § 33 AKG bzw. bei Arbeitslosigkeit nach § 34 AKG zu behandeln sind,
4. analog Arbeitnehmer/inne/n umlagepflichtig sind.
Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer/innen ist sachlich gerechtfertigt, da sie in ihrer Interessenlage Arbeitnehmer/inne/n wegen der wie bei Arbeitnehmer/inne/n gegebenen wirtschaftlichen Abhängigkeit – trotz des unterschiedlichen vertragsrechtlichen Status, der auch nach Gleichstellung hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehörigkeit unterschiedlich bleibt – gleich zu halten sind.“
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Kaltenbacher.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Günther Kaltenbacher Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender