7815 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen um.

Hinsichtlich der Erbringung von zeitweiligen und gelegentlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungen für Staatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz berufsberechtigt niedergelassen sind, wurden lediglich die Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung in der Amtssprache des Niederlassungsstaates und Informationspflichten gegenüber dem Dienstleistungsempfänger normiert.

Im Rahmen der Niederlassung wurde dem Niederlassungswerber bei nicht gleichwertiger Berufsqualifikation die Möglichkeit eröffnet, eine Eignungsprüfung abzulegen; ausschließlich eine Eignungsprüfung deshalb, weil die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes genaue Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts erfordert und bei Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Beratung und Beistand in Bezug auf das innerstaatliche Recht ein wesentlicher und beständiger Teil der Berufsausübung ist.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                              Helmut Wiesenegg                                                         Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender