7817 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen umgesetzt.

Hinsichtlich der Erbringung von zeitweiligen und gelegentlichen grenzüberschreitenden Dienstleistungen für Staatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft befugt niedergelassen sind, werden lediglich die Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung in der Amtssprache des Niederlassungsstaates und Informationspflichten gegenüber dem Dienstleistungsempfänger normiert.

Im Rahmen der Niederlassung wird dem Niederlassungswerber bei nicht gleichwertiger Berufsqualifikation die Möglichkeit eröffnet, eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren.

Weiters enthält der Beschluss eine ergänzende Bestimmung hinsichtlich der elektronischen Urkunden der Ziviltechniker sowie eine Liberalisierung im Hinblick auf die erforderliche Praxis.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                              Helmut Wiesenegg                                                         Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender