7818 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates dient der Anpassung des Berufsrechts der Patentanwälte an nationales Recht, insbesondere an das Handelrechts-Änderungsgesetz und das Berufsrecht von Rechtsanwälten sowie an Gemeinschaftsrecht über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Von der Kommission der Europäischen Union im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/2239 als erforderlich erachtete Korrekturen des Patentanwaltsgesetzes werden ebenfalls vorgenommen, um einer allfälligen Verurteilung vorzubeugen. Die damit verbundene Steigerung der Rechtssicherheit liegt sowohl im Interesse der Beschäftigungssituation als auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist kostenneutral und hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Boden.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Boden gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                     Karl Boden                                                                Elisabeth Kerschbaum

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende