7819 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden neben redaktionellen Änderungen die Bestimmungen über die Auswahl von Dienstleistern im Hinblick auf ein rechtsstaatliches Verfahren erweitert sowie ergänzende Regelungen über die Festsetzung des Infrastrukturtarifes geschaffen. Sowohl die Bestimmungen über die Auswahl der Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste als auch die Festsetzung des Infrastrukturtarifes liegen im Interesse der betroffenen Unternehmen. Es sind somit positive Auswirkungen auf die Luftverkehrswirtschaft zu erwarten.
Für die Gebietskörperschaften ist durch die geplanten Änderungen kein nennenswerter finanzieller Mehraufwand zu erwarten, da das Verfahren zur Auswahl der Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste nur alle sieben Jahre durchzuführen ist und die neuen Bestimmungen zur Festlegung des Infrastrukturtarifes nur in Ausnahmefällen zu einer gegenüber der bisherigen Rechtslage erforderlichen zusätzlichen Verwaltungstätigkeit führen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Wolfgang Sodl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Maria Mosbacher Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatterin Vorsitzende