7820 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden notwendige Anpassungen im Führerscheingesetz vorgenommen. Seitens WKÖ und Arbeiterkammer wurde angeregt, dass zur Vereinfachung des Erwerbes der Grundqualifikation gemäß der Richtlinie EWG 2003/59 des Rates für Lehrlinge des Berufes „Berufskraftfahrer“ die praktische Fahrprüfung mit der praktischen Fahrprüfung der genannten Richtlinie zusammengelegt wird.

Weiters werden einige Regelungen der 8. Führerscheingesetz-Novelle angepasst, weil sich gezeigt hat, dass eine andere Vorgangsweise praxisgerechter wäre.

Außerdem sollen die Unsicherheiten betreffend die Umschreibung palästinensischer Führerscheine eindeutig geregelt werden sowie die Vorgehensweise der Behörden im Umgang mit ausländischen EWR-Führerscheinen präzisiert werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Sissy Roth-Halvax, Günther Köberl und Günther Molzbichler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                               Maria Mosbacher                                                          Elisabeth Kerschbaum

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende