7823 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über  den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) erlassen wird, und das Arzneimittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden

Die Verwendung von menschlichen Zellen und Geweben stellt heute im Rahmen einer medizinischen Behandlung einen häufigen Anwendungsfall dar. Die steigende Anzahl der Implantate und die steigende Anzahl der medizinischen Indikationen für deren Verwendung machen es erforderlich, Vorschriften zur Sicherstellung der Qualität und Sicherheit menschlicher Geweben und Zellen zu erlassen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient dazu, die Qualität und Sicherheit von zur medizinischen Verwendung bestimmten menschlichen Zellen und Geweben zu gewährleisten. Zum Schutz der Gesundheit sowohl des Spenders als auch des Empfängers müssen bei der Gewinnung, der Verarbeitung, der Konservierung sowie der Lagerung und Verteilung hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden, um insbesondere die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

Mit diesem Gesetzesbeschluss werden weiters Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen umgesetzt.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                              Christine Fröhlich                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende