7824 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird

Das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) sieht als Übergangsbestimmung vor, dass der elektronische Gesundheitsdatenaustausch auch dann bis zum 31.12.2007 durchgeführt werden darf, wenn er den Bestimmungen des Abschnitt 2 dieses Bundesgesetzes nicht entspricht.

Die zur Sicherstellung der Datensicherheitsbestimmungen notwendigen Anforderungen sind mittels Verordnungen zu konkretisieren. Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen sind in den §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 5 Gesundheitstelematikgesetz vorgesehen.

Für die entsprechenden Adaptierungen des Verordnungsentwurfes sowie zur Sicherstellung eines angemessenen Umsetzungszeitraums ist daher die Übergangsfrist in § 19 Abs. 2 Gesundheitstelematikgesetz um ein Jahr zu verlängern. Damit wird letztlich auch ein ausreichender Zeitrahmen für die Berücksichtigung der aus den bis Anfang des Jahres 2008 abzuschließenden Detailplanungen der Systemkomponenten der elektronischen Gesundheitsakte resultierenden Anforderungen geschaffen. Korrespondierend dazu ist die in § 17 Abs. 1 Gesundheitstelematikgesetz enthaltene Frist für das Wirksamwerden von Verwaltungsstrafbestimmungen anzupassen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                              Christine Fröhlich                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende