7847 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz - SchUG) geändert wird

Durch die letzte Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (BGBl. I Nr. 113/2006) wurde § 19 Abs. 2a eingeführt. Diese Bestimmung besagt, dass an allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) sowie an Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung in den letzten Schulstufen am Ende des ersten Semesters keine Schulnachrichten auszustellen sind.

Der Gesetzgeber wollte damit jenen SchülerInnen den Leistungsdruck nehmen, die kurz vor Beendigung ihrer Schulausbildung stehen. Überdies würde – aufgrund des verkürzten Schuljahres – das Abschlusszeugnis den MaturantInnen einige Wochen später ausgestellt werden, sodass die Verteilung von Schulnachrichten für die letzten Schulstufen als überflüssig gesehen wurde. Ferner ist für MaturantInnen zu Beginn eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule sowie im Rahmen der Berufswahl ein Semesterzeugnis aus beruflichen und praktischen Gründen nicht notwendig.

Für SchülerInnen von berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) kann die Ausstellung von Schulnachrichten als durchaus sinnvoll gesehen werden. So sind jene SchülerInnen im zweiten Halbjahr mit der Lehrstellensuche bzw. mit der Suche einer weiterführenden Schule beschäftigt, weshalb in der Praxis bei Bewerbungen, egal ob für berufliche oder schulische Zwecke, immer wieder nach einem Semesterzeugnis gefragt wird. Daher sollten aus praktischen Gründen für berufsbildende mittlere Schulen die Semesterzeugnisse wieder eingeführt werden.

§ 19 Abs. 2a SchUG in der vom Nationalrat beschlossenen Fassung regelt, dass in den allgemein bildenden höheren Schulen (AHS), den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) sowie den höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung in der letzten Schulstufe keine Schulnachrichten auszustellen sind. Die berufsbildenden mittleren Schulen wurden aus diesem Absatz gestrichen.

§ 19 Abs. 2b des Gesetzesbeschlusses soll explizit die berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) aus der Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2a SchUG herausnehmen, um etwaige Unklarheiten in der Praxis zu vermeiden.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ana Blatnik.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ana Blatnik gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                    Ana Blatnik                                                               Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender