7848 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird

Seit Einführung der schulautonomen Tage wurden regelmäßig Unzufriedenheiten darüber zum Ausdruck gebracht, dass unterschiedliche schulfreie Tage an den Schulen zu Belastungen der familiären Situation führen. So gestaltet sich etwa an diesen Tagen die Beaufsichtigung von Kindern einer Familie, die unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen autonomen Festlegungen besuchen, als besonders schwierig. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass gemeinsame Aktivitäten der Familie, wie zB Ausflüge, bei mehreren Kindern eben dadurch, dass unterschiedliche Tage schulfrei sind, vereitelt werden.

Die Schulpartner haben daher einen Vorschlag unterbreitet, wie aus ihrer Sicht trotz der unterschiedlichen Interessenslagen ein sinnvoller Kompromiss zur Zufriedenheit aller Schulpartner erfolgen könnte. Zudem wurde im Rahmen der Begutachtung des Entwurfes von Länderseite dargelegt, dass regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen, wie zB Landesfeiertagen entsprochen werden müsse. Dem trägt der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates Rechung.

Konkret soll nun die familiäre Situation von berufstätigen Erziehungsberechtigten und von Familien mit mehreren Kindern (in unterschiedlichen Schulen) dadurch verbessert werden, dass zwei Tage aus dem Kontingent der fünf schulautonomen Tage herausgenommen werden, und die Schulbehörde erster Instanz angewiesen wird, zwei zwischen schulfreie Tage fallende Tage landesweit schulfrei zu erklären.

Von dieser Regelung ausgenommen sind die „reinen“ Oberstufenformen, also das Oberstufenrealgymnasium sowie die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik. In diesem Altersbereich der Schülerinnen und Schüler erscheint eine zentrale Vorgabe nicht unbedingt erforderlich, und es soll der schulautonomen Gestaltung weiterhin der Vorrang gegenüber einer zentralen Regelung eingeräumt werden. Weiters ausgenommen sind jene allgemein bildenden höheren Schulen, an denen der Samstag ein Unterrichtstag ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG ist im Hinblick auf die Fristsetzung für die Erlassung der Landesgesetze nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ana Blatnik.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Günther Köberl, Karl Bader, Franz Breiner, Josef Saller, Erwin Preiner und Mag. Dr. Andreas Schnider sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur Mag. Wolfgang Erlitz.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ana Blatnik gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                    Ana Blatnik                                                               Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender