7852 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das Außenhandelsgesetz geändert. Der diesem Beschluss zugrunde liegende Antrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim und Mag. Heribert Donnerbauer war unter anderem wie folgt begründet:

„Die Änderungen dienen der Anpassung an die neue Systematik der Strafprozessordnung in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004. Auf Grund der Struktur des neuen einheitlichen Ermittlungsverfahrens wäre künftig nicht mehr auf ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren, sondern allgemein auf das Strafverfahren nach der Strafprozessordnung abzustellen. Die Differenzierung zwischen gerichtlich anhängigem Strafverfahren und Zurücklegung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft nach sicherheitsbehördlichen Vorerhebungen gehört somit der Vergangenheit an. Die Änderung in § 37 ist rein terminologischer Natur und dient der Anpassung an § 31 StPO. Mit der Anpassung in § 38 Abs. 1 soll an Kompetenz der Staatsanwaltschaft zur Anordnung der Sicherstellung angeschlossen werden.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Albrecht Konecny.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                          Mag. Susanne Neuwirth                                                          Johann Giefing

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender