7854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sowohl in der RAO als auch in der NO und dem RDG eine Festlegung der für den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen notwendigen Mindeststudieninhalte erfolgen soll, und zwar sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht. Es wird klargestellt, dass auch künftig nur ein mindestens vierjähriges rechtswissenschaftliches Universitätsstudium die Zulassung als Berufsanwärter ermöglicht. Im Gefolge der EuGH-Entscheidung in der Sache Morgenbesser werden durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates weiters klarere Regelungen in Bezug auf die gemeinschaftsrechtskonforme Prüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen und Fähigkeiten getroffen.

Im Bereich des Gebührenrechts für Gerichtssachverständige und -dolmetscher wird durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mittels Einführung einer gestaffelten Rahmengebühr die Entlohnung der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher transparent und vorhersehbar gestaltet und auch die Gebührenbestimmung für die Gerichte erleichtert. Weiters wird den Änderungen im Bereich des strafrechtlichen Vorverfahrens Rechnung getragen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält darüber hinaus verschiedene Änderungen im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Notare sowie der Gerichtssachverständigen und Gerichtsdolmetscher. Im Notariatsaktsgesetz wird die unabdingbare Notariatsaktspflicht für die Rechtsgeschäfte behinderter Personen aufgehoben. Die Bestimmungen des Gerichtskommissärstarifgesetzes werden an die Erfordernisse des neuen Außerstreitgesetzes angepasst.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                          Mag. Susanne Neuwirth                                                          Johann Giefing

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender