7857 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert werden

Das österreichische Haushaltsrecht bedarf einer Modernisierung unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen und bester Praktiken.

Die vorliegende Reform der haushaltsrechtlichen Verfassungsbestimmungen ermöglicht diese Modernisierung durch Neufassung der Zielbestimmungen und der Grundsätze der Haushaltsführung sowie im Wege der Etablierung eines mittelfristig verbindlichen, auf den Ressourcenverbrauch des Bundesbudgets bezogenen Finanzrahmens.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz novelliert.

Einzelne Bereiche des vorliegenden Beschlusses bedeuten eine Einschränkung der Gesetzgebung bzw. Vollziehung der Länder und unterliegen daher dem Zustimmungsrecht des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 12 18

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender