7870 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde gefasst, weil im Zuge der Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001 und das Militärauszeichnungsgesetz 2002 geändert werden, der Landesverteidigungsausschuss am 30. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Stefan Prähauser, Walter Murauer, Kolleginnen und Kollegen beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz den zugrunde liegenden Selbständigen Antrag vorzulegen.

Dabei dient die Änderung des Auslandseinsatzgesetzes in erster Linie der Klarstellung.

Auf Grund des Inkrafttretens des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, mit 1. Jänner 2008 soll nunmehr im Hinblick auf das Gesamtkonzept der novellierten Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975, eine vorläufige Festnahme durch militärische Organe im Wachdienst bei Vorliegen des Verdachtes einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten gerichtlich strafbaren Handlung zulässig sein. Vor diesem Hintergrund wurde durch den gegenständlichen Beschluss auch die Bestimmung des § 11 Abs. 5 Militärbefugnisgesetz betreffend die Überstellung vorläufig Festgenommener im Einklang mit Art. 4 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit entsprechend adaptiert.

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Giefing.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Wolfgang Schimböck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Johann Giefing gewählt.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                 Johann Giefing                                                             Harald Reisenberger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender