7873 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Krieg im südlichen Libanon im Sommer 2006 die Dringlichkeit eines internationalen Vorgehens gegen Streumunition klar gemacht hat. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen wurden bei registrierten 800 Streumunitionseinsätzen etwa 4 Millionen individuelle Sprengkörper abgeworfen. Von diesen seien zwischen 700.000 und 1.000.000 nicht explodiert und würden daher eine Wirkung entfalten, die jener von Anti-Personenminen gleichkommen kann. Alleine zwischen Juli und Ende November 2006 wurden dadurch im Libanon 23 Personen getötet und 177 verletzt. Für die Räumung der Streumunition, die im Libanonkonflikt zum Einsatz gekommen ist, und für die Hilfestellung für die Opfer dieses Einsatzes hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bereits im Vorjahr € 400.000 zur Verfügung gestellt.

Aufbauend auf der parlamentarischen Entschließung vom 12. Juli 2006, durch die die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Vorbereitung eines Protokolls betreffend Streumunition im Rahmen der Konventionellen Waffenkonvention bzw. eines anderen geeigneten völkerrechtlichen Instruments zu unterstützen, hat Österreich innerhalb und außerhalb der EU in dieser für die weiteren Bemühungen der internationalen Abrüstung so wichtigen Frage eine Vorreiterrolle übernommen.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden nunmehr legistische Maßnahmen getroffen, die darauf abzielen, in Österreich die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, den Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Gebrauch und den Besitz von Streumunition zu verbieten.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

An der Debatte beteiligten sich die Vizepräsidentin des Bundesrates Anna Elisabeth Haselbach und der Bundesrat Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender