7874 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz über die Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes (Rotkreuzgesetz - RKG)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1962 über den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes (Rotkreuzschutzgesetz), BGBl. Nr. 196/1962, das humanitäre Völkerrecht weiterentwickelt hat, insbesondere durch die Annahme der beiden Protokolle I und II zu den Genfer Abkommen im Jahr 1977, sowie des Protokoll III im Jahr 2005. Weiters ist den von Österreich mitgetragenen Beschlüssen der Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenzen innerstaatlich Rechnung zu tragen.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates schafft daher einen den völkerrechtlichen Verpflichtungen und außenpolitischen Zusagen Österreichs entsprechenden Status des Österreichischen Roten Kreuzes sowie einen ausreichenden Schutz der nach den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen geschützten Zeichen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 18
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender