7877 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden
Durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 116/2006 wurde das Heeresversorgungsgesetz dahingehend geändert, dass für den Anspruch auf Beschädigtenrente anstelle der bisher erforderlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 vH eine solche von 20 vH genügt. Durch die Verweisung des Impfschadengesetzes auf die Rentenbestimmungen des Heeresversorgungsgesetzes gilt diese Änderung auch für den Bereich des Impfschadengesetzes.
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates soll nunmehr auch in den üblichen Bereichen des sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz) diese begünstigende Maßnahme nachvollzogen werden.
Aus den finanziellen Erläuterungen des Verhandlungsgegenstandes ergibt sich, dass von dieser Neuregelung des Rentenanspruches im Jahr 2008 etwa 2800 Personen betroffen sein werden, sodass bei jährlichen Fallkosten von 630 Euro mit einem Jahresaufwand von rund 1,8 Millionen Euro gerechnet werden kann. Der Mehrbedarf wird in der Folge kontinuierlich fallen und voraussichtlich im Jahr 2012 1,46 Millionen Euro betragen.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 19
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender