7878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Dezember 2007 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Mit dem Hausbetreuungsgesetz sowie den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz wurden die Rechtsgrundlagen für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Mit der gegenständlichen Vereinbarung sollen einheitliche Zielsetzungen und Grundsätze bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung festgelegt werden.
Der Bund wird verpflichtet, die Ausgaben für die Förderungen mit 60 vH zu bedecken, die Länder mit einem Anteil von 40 vH.
Die Vertragsparteien verpflichten sich weiters, zu Gunsten der pflegebedürftigen Menschen ein gebündeltes Verfahrens- und Leistungserbringungssystem aufzubauen, die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen und das System der Förderung der 24-Stunden-Betreuung auch einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen.
Art. 1 umschreibt die gemeinsamen Zielsetzungen und Grundsätze der 24-Stunden-Betreuung. Es sollen einheitliche Grundsätze festgelegt werden, die der Bund und die Länder bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu berücksichtigen haben.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Eva Konrad, Franz Wolfinger, Helmut Kritzinger, Ferdinand Tiefnig, Josef Saller, Ludwig Bieringer, Albrecht Konecny und Mag. Bernhard Baier sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erich Gumplmaier.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 19
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender