7896 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) geändert wird

Zur sozialen Absicherung von Kunstschaffenden mit niedrigem Einkommen aus selbständiger künstlerischer Arbeit wurde durch das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen an Kunstschaffende zu den von ihnen zu leistenden Beiträgen geschaffen. Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt.

Im Regierungsprogramm 2007 bis 2010 wurde zwischen den Regierungsparteien eine „Bewertung der Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Situation von Künstlerinnen und Künstler durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds durch Sozialversicherungsexperten und Prüfung einer Erweiterung der Leistungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds im Rahmen des bestehenden Systems“ vereinbart.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat zur gutachterlichen Bewertung im Sinne des Regierungsprogramms Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, Dr. Wolfgang Mazal, beauftragt.

 

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Empfehlungen des Gutachters umgesetzt:

-       Widmung des Beitragszuschusses nicht nur für die Beiträge zur gesetzlichen Pensionsversicherung sondern auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung der Künstlerinnen/Künstler.

-       Einführung einer Valorisierungsregelung für die Einkommensobergrenze und Berücksichtigung der Sorge- und Unterhaltspflichten der Künstlerinnen/Künstler.

-       Einführung einer Einschleifregelung für die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Überschreiten oder Unterschreiten der Einkommensgrenzen.

-       Präzisierung der Regelungen über den Verzicht bei Rückforderung des Beitragszuschusses in Härtefällen durch Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte und der Einnahmen aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit der Künstlerin/des Künstlers.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 03 26

                                 Wolfgang Beer                                                             Mag. Wolfgang Erlitz

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender