7899 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass noch keine bilaterale österreichisch-schweizerische Regelung für die Nutzung der Wasserkräfte des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet zur Erzeugung elektrischer Energie besteht. Mit dem gegenständlichen Beschluss erfolgt daher die Regelung der Nutzung der Wasserkraft des Inn und seiner Zuflüsse im österreichisch-schweizerischen Grenzgebiet zur Erzeugung elektrischer Energie, insbesondere des Baus und des Betriebs der Anlagen, der Aufteilung der  Energie zwischen den Vertragsstaaten, der zu erteilenden Bewilligungen, der fiskalischen, zollrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sowie der Schlichtung von Streitfällen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Eva Konrad und Jürgen Weiss.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 03 26

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender