7904 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die im Handel erhältlichen Treibstoffe nicht nur Erdölprodukte, sondern auch Biokraftstoffe und Mischkomponenten (Toluole, Xylole u.a.) enthalten und diese nunmehr in das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz aufzunehmen waren. Außerdem sieht der Beschluss vor, das Tanklager der Transalpinen Ölleitung in Triest in das System der österreichischen Pflichtnotstandsreservenhaltung einzubeziehen.

Weitere Inhalte des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind:

•       Erweiterung der Produktliste der als Pflichtnotstandsreserven zu haltenden Benzine um die als Mischkomponenten zu Benzinen Verwendung findenden Stoffe (Toluole, Xylole, MTBE und ETBE)

•       Ergänzung des Begriffes „Pflichtnotstandsreserven“ um „Biokraftstoffe und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen“

•       Eröffnung der Möglichkeit für Lagerhalter gemäß Art. II § 5 Abs. 6 EBMG 1982, die ihr übertragenen Vorratspflichten zur Haltung von Erdöl und Erdölprodukten in diesem Tanklager auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages gemäß Art. II § 4 Abs. 1 Z 3 EBMG 1982 erfüllen zu können (Puffermengen)

•       Anpassung der Substitutionsfaktoren an die Marktstruktur

•       Anpassung der Aufgaben der Kontrollorgane und Ermächtigung zur Beiziehung von Sachverständigen

•       Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Anpassung der Verordnung über die statistischen Erhebungen über Brenn- und Treibstoffe (Erdölstatistik)

Da durch die im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung eingeschränkt wird, ist die Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Franz Eduard Kühnel, Franz Breiner und Gottfried Kneifel.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 03 26

                               Monika Kemperle                                                          Wolfgang Schimböck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender