7905 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“

Der Erdgasbedarf Europas wird in Zukunft gewaltig zunehmen. Zur Deckung des prognostizierten Verbrauchszuwachses ist es erforderlich, außereuropäische Energiequellen zu erschließen und durch die Errichtung von Transportsystemen die Anbindung Europas an diese Energiequelle zu ermöglichen. Eines der Erdgasfernleitungsprojekte von gesamteuropäischer Bedeutung ist derzeit das Gaspipeline-Projekt „Nabucco“. Diese Gaspipeline, mit einer Länge von 3.300 km soll von der osttürkischen Grenze über die Türkei, Bulgarien, Rumänien und Ungarn bis nach Baumgarten in Niederösterreich führen und die Region am Kaspischen Meer über die Südkaukasuspipeline mit den europäischen Gasmärkten verbinden. Die maximale Transportkapazität dieser Pipeline beträgt in der letzten Ausbaustufe rund 31 Mrd. Kubikmeter pro Jahr.

Mit der Umsetzung des Projektes werden folgende Ziele erreicht:

-       Öffnung eines neuen Korridors für Gaslieferungen aus der Kaspischen Region und dem Nahen Osten nach Europa,

-       Stärkung der Rolle der betroffenen Staaten als Transitregion,

-       Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region und in Europa insgesamt,

-       Diversifizierung der Lieferrouten und Lieferquellen,

-       Stärkung der Drehscheibenfunktion des österreichischen Leitungsnetznetzes und des Hub Baumgarten innerhalb des europäischen Netzes,

-       Stärkung des Wettbewerbes und der Marktliquidität.

Damit verbunden ist ein gewaltiger Investitionsbedarf, der zur Absicherung dieser Investitionen ein internationales Übereinkommen mit Drittstaaten erforderlich macht. Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen, die es ermöglicht, ein zur Absicherung des grenzüberschreitenden Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“ erforderliches internationales Übereinkommen auf Basis eines Regierungsübereinkommens abzuschließen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

Weiters meldete sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel zu Wort.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 03 26

                               Monika Kemperle                                                          Wolfgang Schimböck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender