7906 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz
Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz regelt den Austausch von Informationen und Erfahrungen über nukleare Sicherheit und Strahlenschutz.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der im Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz vorgesehene Informationsaustausch verbessert werden soll.
Die wichtigsten Änderungen, die durch das vorliegende Protokoll in das Abkommen aufgenommen wurden, sind:
- Ausweitung der Informationspflicht auf Ereignisse, bei denen es notwendig ist, dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung einer der Vertragsparteien Rechnung zu tragen, sowie Berechtigung, von der anderen Vertragspartei weitere Erläuterungen und ergänzende Informationen zu verlangen,
- Zusammenarbeit im Bereich des Notfallschutzes,
- Anpassung des regelmäßigen und automatischen Datenaustausches von Messwerten der automatischen Messnetze zur Radioaktivitätsüberwachung und von Ergebnissen der Entscheidungshilfesysteme zur Prognose der Ausbreitung radioaktiv kontaminierter Luftmassen an den Stand der technischen Entwicklung,
- erhebliche Erweiterung des Informationsaustausches über Kernanlagen durch ausdrückliche Einbeziehung großer Veränderungen (Leistungssteigerung, Erneuerung oder Erweiterung der Betriebsbewilligung) sowie von Stilllegung und Rückbau von Kernanlagen, sowie
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für umfangreiche Konsultationen in Einzelfällen.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Protokolls die Erlassung von besonderen Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich. Da durch die Genehmigung des vorliegenden Protokolls keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 03 26
Maria Mosbacher Karl Boden
Berichterstatterin Vorsitzender