7908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend eine Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Die Vertragsparteien haben auf ihrer zweiten Tagung vom 25. bis 27. Mai 2005 eine Änderung des Übereinkommens angenommen, mit der die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entscheidungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) detaillierter geregelt werden.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates betreffend die Genehmigung der Änderung des vorliegenden Übereinkommens zielt darauf ab, die spezifischen Modalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die absichtliche Freisetzung in die Umwelt und das Inverkehrbringen von GVO festzulegen.
Da durch die Genehmigung der Änderung des Übereinkommens keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung der Änderung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 03 26
Werner Stadler Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender