7910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient dem Ziel, die Durchführung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung der Prioritäten beider Vertragsparteien zu fördern. Dies soll insbesondere im Wege der Finanzierung der Mobilitätskosten durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geschehen.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Manfred Gruber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernhard Baier gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 04 22

                            Mag. Bernhard Baier                                                                 Eva Konrad

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende