7912 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Häufigkeit von Naturkatastrophen mit enormen finanziellen Schäden in den letzten Jahren zugenommen hat. Zuletzt haben die Orkane „Paula“ und „Emma“ österreichweit enorme Schäden verursacht. Die bisher vorgesehene Dotierung des Katastrophenfonds reicht zunehmend nicht aus, um entsprechende Hilfe für Schäden im Vermögen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie von Privaten (§ 3 Z 1 und 3 lit. a des Katastrophenfondsgesetzes) leisten zu können.

Die angefallene Menge an Schadholz in Höhe von rd. 8,5 Mio. Festmetern überschreitet die Aufnahmekapazitäten der holzverarbeitenden Industrie. Zur Verhinderung einer drohenden Borkenkäfergefahr ist das Holz auf Flächen außerhalb des Waldes zu lagern.

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Bundesregierung ermächtigt, die Mittel des Katastrophenfonds aufzustocken, falls die für das jeweilige Jahr vorgesehene Dotierung des Katastrophenfonds inklusive der vorhandenen Rücklagen nicht ausreicht, um entsprechende finanzielle Hilfe für Schäden im Vermögen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie von Privaten bereitstellen zu können.

Für die Errichtung von Nasslagern, d. s. Sammellager für Holz unter Anwendung einer geeigneten Konservierung zur Erhaltung der Holzqualität, werden 40 % der Investitionskosten gefördert.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Molzbichler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Molzbichler gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                            Günther Molzbichler                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender