7913 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Durchführungsrichtlinie zur Koordination der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren umgesetzt. Die Richtlinie zielt auf die Wahrung des Anlegerschutzes, die Beseitigung von Auslegungsunsicherheiten des Gemeinschaftsrechts, auf eine höhere Rechtsklarheit durch Auflösung der Verweisstruktur bei den Vorschriften zur Dienstleistungsfreiheit und auf mehr Transparenz für den Anleger, etwa bei Substanzausschüttungen, ab.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Wolfgang Schimböck und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender