7914 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird

Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden, wurde von den Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen ein Selbständiger Antrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu § 86h Abs. 5:

Das Projekt Solvabilität II wird einen Paradigmenwechsel in der Versicherungsaufsicht mit sich bringen. Durch diese sich abzeichnende Änderung der europarechtlichen Rahmenbedingungen wird die Möglichkeit eröffnet, die derzeit in § 86h Abs. 5 VAG vorgesehene Verpflichtung, die Summe der in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Schwankungsrückstellungen und der der Schwankungsrückstellung ähnlichen Rückstellungen bei Verwendung eines konsolidierten Abschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsstandards von den bereinigten Eigenmitteln abzuziehen, entfallen zu lassen. Dies soll jedoch nur dann möglich sein, wenn das Versicherungsunternehmen im Anhang (explanatory notes) zum IAS/IFRS Konzernabschluss die bereinigten Eigenmittel, die sich nach Abzug der in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Schwankungsrückstellungen und der nach ähnlichen Grundsätzen gebildeten Rückstellungen ergeben würden, offen legen. Mit dieser Offenlegung werden die Adressaten des Konzernabschlusses - und damit auch die Versicherten - über die bereinigten Eigenmittel auf Gruppenebene in angemessenem Umfang informiert.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender